Recht auf Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellen
Die Bundesregierung hat den zweiten Bericht zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes vorgelegt. Der zeigt: Das 2016 beschlossene Gesetz pflastert und flickt – aber es stellt nicht den Menschen mit seinem Recht auf Selbstbestimmung in den Mittelpunkt der Politik.
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