Recht auf Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellen

Die Bundesregierung hat den zweiten Bericht zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes vorgelegt. Der zeigt: Das 2016 beschlossene Gesetz pflastert und flickt – aber es stellt nicht den Menschen mit seinem Recht auf Selbstbestimmung in den Mittelpunkt der Politik.