BTHG: Reparatur nicht ausreichend
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sollte auch die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung spürbar verbessern. Diese Wirkung ist nicht eingetreten. Schlimmer noch: Auch das BTHG-Reparaturgesetz der Bundesregierung leistet dazu keinen wesentlichen Beitrag.
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