BTHG: Reparatur nicht ausreichend

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sollte auch die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung spürbar verbessern. Diese Wirkung ist nicht eingetreten. Schlimmer noch: Auch das BTHG-Reparaturgesetz der Bundesregierung leistet dazu keinen wesentlichen Beitrag.