Der Entwurf zum 6. Conterganstiftungs-Änderungsgesetz enthält mit dem Bestandsschutz für Schadenspunkte und der Ausschüttung des Sonderzahlungs-Vermögens sinnvolle Verbesserungen für die contergangeschädigten Menschen. Deswegen stimmen wir auch zu.
Aber das Hauptproblem wird auch mit dieser Gesetzesänderung wieder nicht angepackt: Nämlich dass die contergangeschädigten Menschen sehr häufig den Eindruck haben, dass die Stiftung nicht für sie arbeitet sondern eher gegen sie agiert. Und das hat viele gute Gründe – man denke nur an den „Sedalis-Skandal“: Damals, im Herbst 2019, hat die Stiftung etwa 60 contergangeschädigten Menschen im Ausland – vor allem in Brasilien – angedroht, ihnen nach über 40 Jahren ihre Conterganrenten und damit ihre Existenz zu entziehen. Ohne zuvor gründlich geprüft zu haben, ob es überhaupt eine rechtssichere Grundlage für eine Renten-Aberkennung gibt.
Unter uns Berichterstatter*innen war damals Konsens dass der Vorgang aufgearbeitet und daraus Konsequenzen gezogen werden müssen. Geschehen ist das bis heute aber nicht. Deshalb sind die Befürchtungen, dass die Hauptprobleme nicht angegangen werden, völlig berechtigt.
So hätten wir heute zum Beispiel das Problem des § 15 Abs. 2 Conterganstiftungsgesetz – wonach Zahlungen ausländischer Staaten an contergangeschädigte Menschen auf die Conterganrenten anzurechnen sind – aus der Welt schaffen können. Doch obwohl das Bundesverwaltungsgericht diese Regelung für verfassungswidrig hält, hat die SPD tatsächlich eine entsprechende Gesetzesänderung abgewehrt.
Wir brauchen endlich eine Conterganstiftung, die besser und transparent arbeitet und die Interessen der Betroffenen wirklich vertritt. Wir brauchen eine Stiftung, in der die Betroffenen stärkere Mitbestimmungsrechte haben und die nicht mehr von der Ministerialverwaltung dominiert wird.
Wir haben eine historische Verantwortung gegenüber den contergangeschädigten Menschen. Es ist eine Schande, dass wir ihr nicht gerecht werden.
Zum Lesen: Meine Rede zur 6. Änderung des Conterganstiftungsgesetzes