Die fünfte Änderung des Conterganstiftungsgesetzes gibt contergangeschädigten Menschen u.a. endlich den Schutz, dass die Conterganstiftung ihnen nicht mehr ihre Conterganrenten entziehen kann. Aber es ist ein Skandal, dass es überhaupt nötig ist, einen solchen Schutzwall zu ziehen.
Die Conterganstiftung hat im Herbst 2019 gut 60 contergangeschädigte Menschen vor allem in Brasilien angeschrieben und angedroht, ihnen nach mehr als 40 Jahren ihre Conterganrenten und damit ihre Existenz zu entziehen. Angeblich stamme das Medikament, durch das sie geschädigt wurden, doch nicht von der Firma Grünenthal.
Grundlage für diesen Brief war nicht etwa eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage. Im Gegenteil hat die Conterganstiftung im Vorfeld direkte Gespräche mit der Firma Grünenthal, dem damaligen Hersteller von Contergan, zur Klärung des Hintergrunds sogar verweigert. Nicht einmal den Lizenzvertrag des brasilianischen Medikaments, der öffentlich zugänglich ist, hat sich die Stiftung vorab angeschaut.
Es ist notwendig, die Conterganrenten gesetzlich zu schützen. Aber genauso notwendig ist es, den Skandal aufzuarbeiten, der diese Gesetzesänderung nötig gemacht hat. Wir müssen endlich ran an die Stiftungsstrukturen, die das Kern des Problems sind. Wir brauchen eine Conterganstiftung, vor der contergangeschädigte Menschen keine Angst haben müssen, die die Interessen dieser Menschen in den Mittelpunkt stellt und die transparente und demokratische Strukturen hat.
Zum Lesen: Meine Rede zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes, Bundestags-Drucksache 19/19498, 26.05.2020