Conterganstiftung: Interessen der Geschädigten müssen im Zentrum stehen

Das Dritte Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetzes (2013) hat die Lebenssituation contergangeschädigten Menschen spürbar verbessert. Doch die damals neu eingeführten „Leistungen für spezifische Bedarfe“ haben die Erwartungen nicht erfüllt. Doch neben einer Neuregelung dieser Leistung sieht der Gesetzentwurf von Union und SPD auch vor, die Position der Betroffenenvertreter im Stiftungsrat zu schwächen.