Digitale Barrierefreiheit kommt nicht voran

[15.06.2018]  Rede
Rede zum Gesetzentwurf digitale Barrierefreiheit (14.06.18)

Auch wenn der Begriff sperrig und technisch klingt: Der Gesetzentwurf zur digitalen Barrierefreiheit betrifft sehr viele Menschen. Ich hatte kürzlich beispielsweise ein Gespräch mit einer blinden Frau, die per Internet-Recherche für einen Verwandten die passende Rehaklinik gesucht hat. Doch die Webseiten der Kliniken waren nicht barrierefrei. Es ist eine Katastrophe, wenn sogar bei klassischen Sozialleistungserbringern keine Barrierefreiheit herrscht.

Der vorliegende Gesetzentwurf hätte einen Beitrag dazu leisten können, diesen Zustand zu beenden. Die zugrundeliegende EU-Richtlinie gibt Hinweise darauf, wie wir in den Bereichen Gesundheit, Soziales und öffentliche Daseinsvorsorge einen großen Schritt hätten weiterkommen können. Man hätte sie nur umfassend umzusetzen müssen. Doch Union und SPD haben bei diesem Gesetzentwurf lediglich Dienst nach Vorschrift geleistet. Er bleibt an bestimmten Stellen sogar hinter der EU-Richtlinie zurück. Das ist peinlich.

Das größte Ärgernis ist, dass die Privatwirtschaft erneut nicht zu Barrierefreiheit verpflichtet wird. Das müssen wir endlich angehen, denn das Leben von Menschen mit Behinderung findet nicht in erster Linie in Bundesbehörden oder auf deren Websites statt. Es gibt Wirtschaftsunternehmen, es gibt Unternehmer, es gibt Anbieter, die sich Mühe geben, die in diesem Bereich voranschreiten, aber es betrifft nicht die Breite. Deshalb müssen wir endlich Vorgaben machen – so wie es in Ländern wie USA oder Österreich schon längst üblich ist.

 

Weitere Informationen dazu: » Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf zur digitalen Barrierefreiheit