Wir haben uns einiges vorgenommen, um den Arbeitsmarkt inklusiver zu machen. Mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts beginnen wir endlich, diese Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Um es klarzustellen: Es geht nicht um Fürsorge. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf volle, gleichberechtigte Teilhabe. Und es geht darum, dass wir auf niemanden verzichten können.
Aber genau das passiert, wenn ein Viertel der Unternehmen – obwohl sie dazu verpflichtet sind – keinen einzigen behinderten Menschen beschäftigen. Das wollen wir mit der Einführung einer vierten Staffel der Ausgleichsabgabe unterbinden. Diese Unternehmen sollen sich einen Ruck geben oder sich zumindest angemessen am Engagement anderer Unternehmen für die Inklusion behinderter Menschen beteiligen. Denn die Mittel aus der Ausgleichsabgabe fließen vor allem an Betriebe, die die sich rechtskonform verhalten und schwerbehinderte Menschen beschäftigen und z.B. deren Arbeitsplatz behindertengerecht ausstatten.
Doch die Union will unseren Gesetzentwurf im Bundesrat blockieren – ausgerechnet um zu erwirken, dass die vierte Staffel der Ausgleichabgabe gestrichen wird. Das ist populistische Politik auf Kosten schwerbehinderter Menschen – und auf Kosten der Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Die Union hat offensichtlich überhaupt nicht verstanden, wozu die Ausgleichsabgabe dient und welche Stunde geschlagen hat. Wir stehen am Beginn einer schwierigen demografischen Entwicklung: In den kommenden Jahren werden wir Millionen Arbeitskräfte verlieren und es werden viele Fachkräfte fehlen – wenn nicht gegengesteuert wird. Diese Herausforderung werden wir nicht bewältigen, wenn wir Leute aus dem Arbeitsmarkt rausdrängen oder gar nicht reinkommen lassen.
Bei der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf haben die Sachverständigen die vierte Staffel der Ausgleichabgabe dringend eingefordert. Und sie fordern weitere Maßnahmen insbesondere den Anspruche auf stufenweise Wiedereingliederung. Deshalb ist dieses Gesetz nicht der Endpunkt, sondern der Anfang. Weitere Schritte werden folgen.
Entwurf eines „Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ (Drs. 20/5664)