Seit zwei Tagen liegt nun der Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz vor. Dem vollmundig angekündigten und beworbenen Gesetz war ein großer Beteiligungsprozess vorangegangen. Doch die Reaktionen der Betroffenen auf den Entwurf sind alles andere als positiv: „An Dreistigkeit nicht zu überbieten ist jedoch die Behauptung, es würde ein Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung vorgelegt“, heißt es beispielsweise vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen.
Eine wesentliche Forderung behinderter Menschen und ihrer Verbände war und ist, dass endlich Schluss ist mit der Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Das ist ein Menschenrecht – doch die Bundesregierung will es nicht einlösen. Das Einkommen und Vermögen betroffener Personen soll weiterhin einbezogen werden, um zum Beispiel die Assistenz zu finanzieren – mit gravierenden Folgen für ganze Familien.
Und Menschen, die sowohl Eingliederungshilfe als auch Hilfen zur Pflege bekommen – das sind nach den neuen Regelungen eigentlich alle Menschen mit Behinderungen – müssen sogar mit Verschlechterungen rechnen, sobald sie ein entsprechendes Einkommen erzielen. Das heißt: Behinderte Menschen können arbeiten, wie sie wollen, sie werden am Ende immer arm bleiben. Mit guter Arbeit hat das überhaupt gar nichts zu tun! Und das „Budget für Arbeit“ wird nur an sehr wenigen Orten angewandt und die Bundesregierung will es nicht bundeseinheitlich ausgestalten. Ein ganz großer Mangel ist zudem, dass die Regelungen zum „Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ bleiben soll, mit der am unteren Ende noch einmal eine Unterscheidung zwischen den Werkstattfähigen und den Nicht-Werkstattfähigen getroffen wird. Damit entzieht die Bundesregierung denjenigen, die besonders viel Unterstützung benötigen, das Recht auf Teilhabe an Arbeit.
- Zum Lesen: Rede zum TOP „Gute Arbeit für Menschen mit Behinderung“ (als PDF-Datei)