Koalition schließt behinderte Menschen von Europawahl aus

[15.03.2019]  Rede
Rede zum inklusiven Wahlrecht (15.03.2019)

Die Koalitionsfraktionen liefern seit Monaten ein erbärmliches Schauspiel zum inklusiven Wahlrecht – das heute im Bundestag fortgesetzt wird: Statt einen eigenen Gesetzentwurf für ein inklusives Wahlrecht einzubringen oder sich einem der Gesetzentwürfe der Opposition anzuschließen, bringen Union und SPD heute nur einen unverbindlichen Antrag ein. Damit werden die betroffenen Menschen bei der Europawahl wieder in die Röhre schauen. Und für diesen Antrag klopfen sie sich auch noch auf die Schultern – das ist lächerlich!

Dass Union und SPD in ihrem Antrag eine kurzfristige Gesetzesänderung mit Verweis auf die Empfehlungen der Venedig Kommission ablehnen, soll nur vom eigenen Unvermögen ablenken. Es geht darum, einen verfassungswidrigen Zustand abzustellen und endlich allen Bürgerinnen und Bürgern das Wahlrecht zu geben. Warum sollte der Bund nicht schaffen, was in den Ländern gelingt? Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz leiten die nötigen Gesetzesänderungen für die gleichzeitig zur Europawahl stattfindenden Kommunalwahlen gerade ein.

Wenn wir jetzt alle gemeinsam an einem Strang ziehen, könnten wir es auch noch schaffen, dass behinderte Menschen im Mai das Europaparlament mit wählen können. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss die aktuelle Rechtslage für verfassungswidrig erklärt. Es hatte zwar nur über die Regelungen zu entscheiden, die für die Bundestagswahl gelten – aber die Normen im Europawahlgesetz sind wortgleich. Es bestehen keinerlei Zweifel, dass das Bundesverfassungsgericht auch diese Vorschriften für verfassungswidrig erklären wird.

Weitere Informationen dazu: » Unser Gesetzentwurf zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse