IPReG: Selbstbestimmtes Leben zuhause sicherstellen

[27.05.2020]  Rede
Rede zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (27.5.2020).

Das Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) löste 2019 bei Betroffenen und Angehörigen große Sorgen aus: Intensivpflege zuhause sollte die Ausnahme sein, die Regel ein Heim oder eine Pflege-WG. Dann benannte das Bundesgesundheitsministerium das umstrittene Gesetz in Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG) um und auch dieses wurde nochmal überarbeitet. Doch nach wie vor birgt es das Risiko, dass Menschen, die Beatmung brauchen, nicht mehr in ihrer eigenen Wohnung leben können, sondern in speziellen Einrichtungen untergebracht werden.

Für die Betroffenen geht es um viel. Der Vater eines dreijährigen Kindes beispielsweise, der zuhause mit Beatmung lebt und seine Pflegekräfte über ein Budget selbst beschäftigt, schreibt: „Dass ich selbstbestimmt und in Würde bei meiner Familie leben darf, optimal gepflegt werde … ist der Boden, auf dem mein Glück steht und ohne den ich haltlos fallen würde.“

Und er fürchtet das leider zu Recht. Denn der Vorschlag zum IPReG, über den wir diskutieren, macht es möglich, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) diesen Vater gegen seinen Willen in eine stationäre Einrichtung abschieben könnte. Das widerspricht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention!

Auch wenn wir Missstände im Bereich der Intensivpflege beheben müssen: Die Prämisse muss sein, dass Menschen das Recht haben, in ihrer häuslichen Umgebung zu leben. Wir müssen im weiteren Gesetzgebungsprozess an diese Menschen denken.

Zum Lesen: Meine Rede zum IPReG