Rede zum Gesetzentwurf der AfD für ein Petitionsgesetz (18.12.2025)
Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD für ein Petitionsgesetz (Bt.-Drs. 21/3294) ist völlig unnötig. Denn das Allermeiste, was darin steht, ist bereits geregelt: im Grundgesetz, im Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses, in der Bundestags-Geschäftsordnung und den Verfahrensgrundsätzen des Ausschusses.
Der Petitionsausschuss hat bereits wahnsinnig starke Instrumente. Wir können beispielsweise Aktenvorlage und Auskunft von der Bundesregierung sowie Zutritt zu Bundesbehörden verlangen, Zeugen und Sachverständige vorladen, Vor-Ort-Besuche durchführen, Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Amtshilfe verpflichtet.
Doch wir haben zunehmend Probleme, diese Instrumente konsequent zu nutzen, weil der Ausschussdienst personell zu knapp ausgestattet ist. Um das starke Grundrecht wirklich zur Geltung und den Petitionsausschuss zum Glitzern zu bringen, brauchen wir die entsprechenden Ressourcen und innovativen Verknüpfungen mit anderen Beteiligungsformaten – kein weiteres Gesetz.
