Rede zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes (18.12.2025)
Ein wichtiger Teilaspekt des Produktsicherheitsgesetzes, womit die entsprechenden EU-Verordnung umgesetzt wird, ist die Barrierefreiheit – bzw. sollte es sein. Doch leider macht der vorliegende Gesetzentwurf erneut deutlich, dass diese Regierung nicht bereit ist, die Barrierefreiheit wirklich ernst zu nehmen.
Barrierefreiheit ist bei Produktsicherheitsinformationen für viele Personen ein ganz wichtiger Aspekt. Und es ist schlichtweg falsch, wenn die Bundesregierung behauptet, sie hätte bei der Umsetzung in nationales Recht keine Gestaltungsspielräume.
In Artikel 21 der EU-Verordnung steht: Digitale Produktinformationen müssen in Formaten bereitgestellt werden, die für Menschen mit Behinderung zugänglich sind. Genau hier hätte die Bundesregierung tatsächlich die Möglichkeit, das zu konkretisieren und zu sichern. Stattdessen sagt die Regierung: Das brauchen wir nicht.
Das ist eine Ausrede und passt ins gesamte Bild. So hätte das Behindertengleichstellungsgesetz diese Woche vom Kabinett verabschiedet werden sollen. Doch es wurde erneut von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche blockiert – und das, obwohl schon der vorliegende Entwurf eigentlich eine Farce ist. Diese Regierung tut leider nichts dafür, Barrierefreiheit voranzubringen!
