Teilhabestärkungsgesetz hat mit Stärkung nichts zu tun

[22.04.2021]  Rede
Rede zur abschließenden Beratung des Teilhabestärkungsgesetzes (22.04.2021)

Mit Stärkung hat das Teilhabestärkungsgesetz herzlich wenig zu tun. Erneut korrigiert die große Koalition mit dem Gesetz nur Details – obwohl Deutschland vom Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, wie es mit dem Bundesteilhabegesetz erreicht werden sollte, immer noch weit entfernt ist.

Und es mangelt erneut an Beteiligung: In der Anhörung zum Gesetzentwurf haben die Sachverständigen, die meine Fraktion und die Linke eingeladen hatten, kompetent und nachvollziehbar erklärt, welche Schritte eigentlich nötig wären. Aber es war nicht einmal die Zeit vorhanden, die Erkenntnisse aus der Anhörung angemessen abzuwägen – denn die Anhörung hat nur wenige Tage vor der abschließenden Beratung und Abstimmung im Bundestag stattgefunden. Solche Anhörungen sind für die Füße. Dabei ist der Beratungs- und Handlungsbedarf enorm, das zeigen auch die vielen Änderungsanträge, die vorliegen.

Denn die Vorschläge der großen Koalition sind unausgereift – zum Beispiel zu den Assistenzhunden oder auch zum Gewaltschutz von Frauen mit Behinderungen. Dabei wissen wir, wie häufig Frauen von Gewalt in Einrichtungen betroffen sind. Es wäre auch möglich gewesen, Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft voranzubringen – wie unser Änderungsantrag zeigt.

Am allerschändlichsten aber ist, dass keine Regelung zur Kostenübernahme der Assistenz im Krankenhaus gefunden wurde und die Koalition hier lediglich einen Entschließungsantrag vorlegt, anstatt einen Lösungsvorschlag. Wir haben den mit unserm Änderungsantrag unterbreitet. Dass Union und SPD dem nicht zustimmen ist unverantwortlich!

Zum Lesen: Meine Rede zur abschließenden Beratung des Teilhabestärkungsgesetzes

Änderungsantrag zum Entwurf eines Teilhabestärkungsgesetz zur Regelung der Assistenz im Krankenhaus, Bundestags-Drucksache 19/28846, 21.04.2021

Änderungsantrag zum Entwurf eines Teilhabestärkungsgesetz für Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft, Bundestags-Drucksache 19/28847, 21.04.2021

Weitere Informationen dazu: » Anhörung im Arbeits- und Sozialausschuss zum Teilhabestärkungsgesetz