Unabhängige Lebensführung muss endlich möglich werden

[14.12.2018]  Rede
Rede zu Änderungen am SGB IX und XII (13.12.2018)

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch enthält zwar einige kleine Verbesserungen – aber er leistet nicht, was angekündigt und nötig wäre: Das Bundesteilhabegesetz an wesentlichen Stellen fortzuentwickeln, um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.

Natürlich ist es richtig, dass die Anforderungen an das erweiterte Führungszeugnis für Personal in Einrichtungen künftig steigen werden. Aber das reicht nicht, um Menschen in Einrichtungen umfassend vor Gewalt zu schützen. Gewalt in Behinderteneinrichtungen ist ein strukturelles Problem und kein Einzelfall, das hatte das „Team Wallraff“ mit erschütternden Bildern belegt. Was wir also brauchen ist ein Konzept, um diese Gewalt endlich zu beenden.

Und trotz Bundesteilhabegesetz ist es immer noch bittere Realität in Deutschland, dass Menschen mit Behinderung dafür kämpfen müssen, selbstbestimmt leben zu können und nicht in ein Heim abgeschoben zu werden. Das zum Beispiel musste ein junger Mann aus Bad Kreuznach gerade leben. Er hat sich aus dem Heim rausgekämpft und führte sechs Jahre ein selbstbestimmtes Leben mit 24-Stunden-Assistenz – bis das zuständige Sozialamt im sukzessive das Geld gestrichen hat und versuchte, ihn so wieder ins Heim zu drängen.

Wir brauchen dringend Nachbesserungen am Bundesteilhabegesetz, damit Teilhabe in diesem Land endlich Realität wird!

Hinweis: Die Original-Rede enthält leider einen Fehler. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen MitarbeiterInnen der Lebenshilfe, nicht gegen den Träger. Ich bitte, das zu entschuldigen.