BGG: Wir brauchen Verpflichtungen statt Sonntagsreden

Finanzierungsvorbehalte, unbestimmte Rechtsbegriffe, Sollvorschriften und Einschränkungen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (BGG) ist eher eine Absichtserklärung als ein Gesetz, das Ansprüche samt Rechtsfolgen schafft.