Teilhabeleistungsgesetz: keine konkreten Angaben

[06.02.2014]  Schriftliche/mündliche Fragen

Die Bundesregierung will die Kommunen finanziell entlasten und die Situation behinderter Menschen mit einem modernen Teilhaberecht (Teilhabeleistungsgesetz) verbessern. So steht es im Koalitionsvertrag. Doch in ihren Antworten auf schriftliche Fragen von Corinna Rüffer bleibt sie völlig unkonkret.

Ein großer Teil der Unterstützungsleitungen für Menschen mit Behinderung – von der Assistenz über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und in der Schule bis hin zu Pflegeleistungen – wird gegenwärtig von den Kommunen finanziert. Da die Kosten für diese Leistungen seit Jahren steigen, steht schon seit einer Weile eine finanzielle Beteiligung des Bundes im Raum. Die UN-Behindertenrechtskonvention hat zudem den Druck verstärkt, die Leistungen auch besser zu machen: Sie sollen sich unter anderem stärker an den Bedürfnissen und Wünschen behinderter Menschen und weniger an den Interessen der Einrichtungen orientieren.

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zugesagt, die Kommunen jährlich zunächst um eine Milliarde Euro zu entlasten. Sobald auch inhaltliche Änderungen erfolgt sind, sogar um fünf Milliarden Euro jährlich. Wie das in dieser Legislaturperiode realisiert werden soll, ist angesichts all der anderen finanziellen Vorhaben allerdings fraglich. Auch scheint die Bundesregierung es nicht eilig zu haben, die rechtlichen Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention anzupassen. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erklärte letzte Woche in ihrer Rede vor dem Deutschen Bundestag, beim Teilhabeleistungsgesetz gehe „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.“ Das Gesetz solle zwar noch im laufenden Jahr erarbeitet werden – aber „die Umsetzung braucht eine Weile“ (Rede vom 30.01.2014).

Ein Teilhabeleistungsgesetz wird es vermutlich sobald nicht geben. Das legen auch die Antworten der Bundesfinanzministeriums auf schriftliche Fragen von Corinna Rüffer nahe. Konkrete Angaben zu den Finanzierungsplänen und zum Zeitplan für die Entwicklung des Bundesteilhabegesetzes fehlen.