Zusammenleben mit behinderten Angehörigen wird teurer
Wenn Menschen mit Behinderungen, die Grundsicherung beziehen, bei ihren Angehörigen leben, müssen diese bei den Wohnkosten bald draufzahlen. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ (RBEG) sieht nämlich eine neue Berechnungsmethode für die Kosten der Unterkunft und Heizung in Mehrpersonenhaushalten vor.
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden