Zusammenleben mit behinderten Angehörigen wird teurer

Wenn Menschen mit Behinderungen, die Grundsicherung beziehen, bei ihren Angehörigen leben, müssen diese bei den Wohnkosten bald draufzahlen. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ (RBEG) sieht nämlich eine neue Berechnungsmethode für die Kosten der Unterkunft und Heizung in Mehrpersonenhaushalten vor.