Bundesregierung ignoriert Menschenrechtsbericht

[20.12.2017] 

In seinem zweiten Menschenrechtsbericht mahnte das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) eindringlich die eklatanten Versorgungslücken von Geflüchteten mit Behinderungen an. Die Bundesregierung verleugnet das: Auf meine schriftliche Frage, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus dem Bericht ziehe, antwortet sie lapidar, „dass das bestehende Leistungsrecht geeignet ist, eine angemessene Versorgung auch von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten“.

Mit der Realität hat das nichts zu tun: Innerhalb der ersten 15 Monate haben Asylsuchende lediglich bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen Anspruch auf Gesundheitsversorgung. Darüber hinausgehende Leistungen – also auch Eingliederungshilfeleistungen wie Hilfsmittel und Therapien – liegen im Ermessen des lokal zuständigen Sozialamtes (§ 6 Asylbewerberleistungsgesetz). Über die Versorgung entscheiden in der Regel also SachbearbeiterInnen, die keine medizinische Fachausbildung absolviert haben. ÄrztInnen müssen nicht hinzugezogen werden. In der Praxis führt das oftmals zu Verschlechterungen des Gesundheitszustandes der Betroffenen, da nötige Leistungen wie Mobilitätshilfen oder Psychotherapie gar nicht oder erst nach Monaten gewährt werden, wie auch das DIMR feststellt. Trotzdem ist die Bundesregierung der Ansicht, dass auch „besonders vulnerable Gruppen wie behinderte Menschen“ eine angemessene Krankenversorgung erhalten.

Deutlich unbürokratischer, weniger stigmatisierend und besser ist die Gesundheitsversorgung in Kommunen, die bereits die elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete eingeführt haben. Ihre bundesweite Einführung ist schon lange überfällig.

Weitere Informationen dazu: » Pressemitteilung: Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten verbessern