Teilhabeberatung muss langfristig abgesichert werden

[09.01.2019]  schriftliche/mündliche Fragen

Das Bundesteilhabegesetz sollte der große Wurf für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen werden. Heraus kam dann eher ein Reförmchen, das weit hinter den Erfordernissen zurückbleibt. Die Einrichtung der Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) ist allerdings ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wegweisend ist, dass die Beratung durch qualifiziertes Personal im „Peer Counseling“ durchgeführt wird, also von selbst Betroffenen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert diese Beratungsstellen für Menschen Behinderungen zunächst bis Ende 2022. Doch wie sieht es danach aus? Wann wird die Bundesregierung die dauerhafte Finanzierung der Teilhabeberatung beschließen, wie im Koalitionsvertrag angekündigt?

In seiner Antwort auf meine schriftliche Frage erkennt das BMAS zwar die zentrale Bedeutung der EUTB an und kündigt eine nahtlose Anschlussförderung an, um Beratungsstellen und Ratsuchenden Planungssicherheit zu geben. Das ist wünschenswert. Allerdings besorgt mich der Verweis auf haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen: Behinderte Menschen sind im Dschungel des Leistungsrechts und der Zuständigkeiten verschiedener Kostenträger dringend auf umfassende und neutrale Beratung angewiesen. Deshalb darf die Teilhabeberatung auf keinen Fall einem Kostenvorbehalt zum Opfer fallen. Nötig ist außerdem eine regelmäßige Überprüfung, inwieweit die vorhandenen Beratungsstellen den Bedarf abdecken können. Gerade in ländlichen Gegenden könnte eine weite Anreise zum Beratungsort für behinderte Menschen eine zusätzliche Belastung darstellen. Sollte dies der Fall sein, müssen unbedingt mehr wohnortnahe Beratungsstellen eingerichtet werden.

Mir liegt besonders am Herzen, dass die Teilhabeberatung tatsächlich unabhängig erfolgt. Leider ist das bisher noch nicht durchgängig der Fall: Einige Beratungsstellen sind bei Dienstleistern angesiedelt, die selbst Leistungen für Menschen mit Behinderung anbieten und deshalb ein finanzielles Eigeninteresse an einer „gelenkten“ Beratung haben könnten. Außerdem müssen die MitarbeiterInnen entsprechend ihrer Qualifikation entlohnt werden; nur so lässt sich angesichts des leergefegten Arbeitsmarktes gutes Beratungspersonal rekrutieren. Ich bin gespannt, ob die Bundesregierung diese Aspekte berücksichtigt und behalte die weitere Entwicklung der EUTB im Auge.