Unabhängige Beratung: Selbstvertretungsorganisationen sollten stärker vertreten sein

[19.12.2017]  Schriftliche/mündliche Fragen

Wer aufgrund einer Beeinträchtigung Unterstützung benötigt und beantragen möchte, sieht sich schnell mit unübersichtlicher Bürokratie konfrontiert. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde daher eine – von Leistungsträgern und Leistungserbringern – unabhängige Beratung eingeführt. Behinderte Menschen und ihre Angehörigen sollen sich über mögliche Leistungen informieren können, auch schon bevor sie sie beantragen. Die Beratung wird für fünf Jahre vom Bund finanziert und soll insbesondere von anderen Menschen mit Beeinträchtigungen durchgeführt werden („Peer Counseling“).

Nun wurden die ersten Entscheidungen getroffen, welche Initiativen und Verbände die Förderung erhalten. Auf meine Nachfrage hat das BMAS zumindest eine Übersicht über einen Teil der Bewilligungen erstellt, die Sie unten einsehen können. Da noch nicht alle Bewilligungen bekannt sind, ist eine abschließende Bewertung, inwiefern künftig tatsächlich unabhängig und durch behinderte Menschen selbst beraten wird, leider noch nicht möglich. Die Liste zeigt, dass in einigen Bundesländern Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen unter den geförderten Projekten leider kaum bis gar nicht vertreten sind. Das hätte ich mir anders gewünscht.

Politisch gilt es nun, die Förderung der unabhängigen Beratung über einen längeren Zeitraum als fünf Jahre zu sichern. Gleichzeitig müssen die Bedingungen dafür verbessert werden, dass verstärkt Selbstvertretungsorganisationen beraten können, die nicht zugleich auch Leistungsanbieter sind.