Unabhängige Beratung: Selbstvertretungsorganisationen sollten stärker vertreten sein
Wer aufgrund einer Beeinträchtigung Unterstützung benötigt und beantragen möchte, sieht sich schnell mit unübersichtlicher Bürokratie konfrontiert. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde daher eine unabhängige Beratung eingeführt, die für fünf Jahre vom Bund finanziert wird. Behinderte Menschen sollen so die Möglichkeit bekommen, sich von anderen Menschen mit Beeinträchtigungen beraten zu lassen – auch schon bevor sie Leistungen beantragen.
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