Teilhabe muss warten

[13.03.2014]  Schriftliche/mündliche Fragen

Die Koalition verspricht mehr, als sie halten kann: Ein modernes Teilhaberecht für Menschen mit Behinderungen wird es so bald nicht geben und die Kommunen werden dieses Jahr nicht mehr von den Kosten der Eingliederungshilfe entlastet.

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zugesagt, die Situation von Menschen mit Behinderungen durch ein modernes Teilhaberecht (Teilhabeleistungsgesetz) zu verbessern. Behinderte Menschen sollen genau die Leistungen bekommen, die sie zum Beispiel für eine gleichberechtigte Teilhabe an Freizeit, Bildung oder Arbeit benötigen. In diesem Zusammenhang sollen die Kommunen zunächst jährlich um eine Milliarde Euro von den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen entlastet werden. Nach Verabschiedung des neuen Teilhabegesetzes soll die Kostenbeteiligung des Bundes auf fünf Milliarden Euro jährlich steigen.

Doch diese Ankündigen wird die Bundesregierung so bald nicht umsetzen – das musste sie gestern auf meine Nachfrage zugeben. Erst ab 2015 – und nicht schon 2014, wie ursprünglich zugesagt – werden die Kommunen jährlich in Höhe von einer Milliarde Euro entlastet. Mit einer Modernisierung des Teilhaberechts hat das aber noch nichts zu tun. Große Ambitionen sind auch nicht zu erkennen. Frühestens in vier Jahren soll ein neues Teilhaberecht in Kraft treten. Dabei wäre es höchste Zeit, das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen weiter zu entwickeln. In seiner gegenwärtigen Form entspricht es schlichtweg nicht unseren menschenrechtlichen Standards.

Die fünf Milliarden sollen dann erst 2018, nach der nächsten Bundestagswahl, an die Kommunen fließen.