Triage-Gesetzentwurf: ethische und verfassungsrechtliche Dimension beleuchten
Knappe Krankenhauskapazitäten sollen nach der „aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“ zugeteilt werden, so sieht der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers vor. Das aber wäre ein Einfallstor, um das Überleben der fittesten Personen zu sichern und „schwächere“ wie alte und behinderte Menschen zu benachteiligen. (Kommentar für observer-gesundheit.de)
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