Als Mitglied des Deutschen Bundestages erhalte ich eine monatliche Abgeordnetenentschädigung („Diät”) sowie Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter und Reisekosten. Diese Einkünfte und Pauschalen sind vom Bundestag für alle Abgeordneten einheitlich festgelegt.
Die Diäten betragen seit dem 1. Juli 2023 monatlich 10.591,70 Euro Euro (voll zu versteuern). Bei verpassten Abstimmungen oder Sitzungstagen – auch bei Krankheit – wird Geld abgezogen: 200 Euro bei unentschuldigtem Fehlen an Plenumstagen, 100 Euro bei entschuldigtem Fehlen an Plenumstagen oder unentschuldigtem Fehlen an Präsenztagen ohne Plenum oder bei versäumten namentlichen Abstimmungen, bzw. Wahlen mit Wahlkarte, 20 Euro bei Fehlen mit ärztlichem Attest.
Als so genannte Amtsausstattung bekomme ich außerdem:
Eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von rund 4.725,48 Euro im Monat für Aufwendungen wie Zweitwohnung in Berlin, Einrichtung und Unterhaltung des Wahlkreisbüros, Fahrten im Wahlkreis, Teile der Büroausstattung, Veranstaltungen, Dienstreisen der Mitarbeiter. Diese Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst.
Darüber hinausgehende mandatsbedingte Kosten werden nicht erstattet. Sie können auch nicht von der Steuer abgesetzt werden, denn für Abgeordnete gibt es keine „Werbungskosten“.
Für die Büroausstattung (Schreibgeräte, Papier und anderes Büromaterial, Laptop, Faxgerät, Handy, Internet- und Telefongebühren etc.) stehen mir maximal 12.000 Euro im Jahr zu. Wird die Summe nicht aufgebraucht, fließt das verbliebene Geld am Ende des Jahres wieder zurück in die Kasse des Bundestages.
Für die Beschäftigung von Mitarbeiter/-innen hat jede/r Abgeordnete monatlich 23.205 Euro (Arbeitnehmerbrutto) zur Verfügung. Dieses Geld erhalten die Abgeordneten nicht selber, sondern die Bundestagsverwaltung zahlt den vereinbarten Lohn geht direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wird die Summe nicht ausgeschöpft, fließt auch dieses Geld zurück an den Bundestag. Abgeordnete dürfen keine Familienmitglieder anstellen.
Mehr Informationen zu Diäten und zur Amtsaustattung finden Sie hier ⇒ www.bundestag.de
Erklärung zu den Nebeneinkünften:
Ich habe keine Nebeneinkünfte und Unternehmensbeteiligungen im Sinne des § 44a Abgeordnetengesetz. Für Ämter innerhalb meiner Partei erhalte ich ebenfalls keine Aufwandsentschädigung.
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen:
- BAG Integrationsfirmen: ehrenamtliches Mitglied des Beirats (seit Dezember 2014)
- nestwärme e.V. Deutschland: ehrenamtliches Mitglied des Beirats (seit Oktober 2021)
Für mehr Transparenz
Ich setze ich mich für mehr Transparenz in der Politik ein. Die Bürgerinnen und Bürger müssen erkennen und überprüfen können, wie Entscheidungen fallen und welche Interessen und Einflüsse dahinter stehen. Deshalb brauchen wir ein Lobbyregister sowie Karenzzeiten für Spitzenpolitikerinnen und -politiker. Abgeordnete sollen ihre Nebeneinkünfte offen legen und Bestechung muss strafbar sein.
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