Unsere parlamentarische Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürger*innen in gewählte Politiker*innen, politische Entscheidungen und Institutionen. Deshalb setze ich mich für mehr Transparenz und Informationsfreiheit in der Politik ein. Die Bürgerinnen und Bürger müssen nachvollziehen und überprüfen können, wie Entscheidungen fallen und welche Interessen oder Einflüsse möglicherweise dahinter stehen. Jede Form von Korruption oder unzulässiger Parteifinanzierung muss frühzeitig unterbunden werden.
Während der Ampel-Regierung haben wir u.a. das Lobbyregister durch klare und verpflichtende Regeln zu einem wirksamen Instrument ausgebaut (siehe: Reform des Lobbyregisters) und mit der Novellierung des Parteiengesetzes die Transparenzregeln der Parteienfinanzierung erweitert (siehe: Transparente Parteienfinanzierung).
Um das Vertrauen in Demokratie und politische Institutionen zu stärken, sind weitere Schritte nötig:
- Für Gesetzentwürfe der Bundesregierung wollen wir umfassend offenlegen, welche Wirtschaft- oder Interessenverbänden oder andere Dritte an der Vorbereitung und Erstellung beteiligt waren. Denn die 2024 eingeführte Regelung des „exekutiven Fußabdrucks“ wird bislang unzureichend umgesetzt. Auch für Gesetzentwürfe aus dem Bundestag muss sichtbar sein, wer darauf tatsächlich Einfluss nimmt („legislativer Fußabdruck“)
- Die Sitzungen der Fachausschüsse des Bundestages sollen in der Regel öffentlich stattfinden und gestreamt werden.
- Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll zu einem umfassenden Bundes-Transparenzgesetz weiterentwickelt werden, das öffentliche Stellen zur Offenlegung von Informationen und Daten gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet.
- Auch bei der Parteienfinanzierung braucht es klare Grenzen, wie viel Einfluss ein Einzelner nehmen darf. Deshalb wollen wir einen Parteispenden- und Parteisponsoringdeckel einführen, die Kontrolle der Parteienfinanzierung effektiver machen und die Bekämpfung der Verschleierung der Herkunft von Großspenden reformieren.
- Alle Abgeordneten sollten ihre Nebeneinkünfte schon ab dem ersten Cent offenlegen müssen (und nicht erst ab 1.000 Euro pro Monat bzw. 3.000 Euro im Jahr).
- Außerdem wollen wir die Karenzzeitregelungen nachschärfen – also die Wartezeit („Sperrfrist), während der Regierungsmitglieder (Minister*innen und Staatsekretär*innen) nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt nicht in die Privatwirtschaft wechseln dürfen.
