Vom Benachteiligungsverbot zur Teilhabe

[30.06.2014]  null
© M. Blitz

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Heute vor 20 Jahren wurde dieser Satz ins Grundgesetz aufgenommen. Doch behinderte Menschen werden immer noch vielfach benachteiligt. Deshalb brauchen wir endlich ein Bundesteilhabegesetz.

Unter dem Motto „Vom Benachteiligungsverbot zum Bundesteilhabegesetz“ erinnerten heute mehrere Behindertenverbände mit einer Kundgebung am Berliner Reichstagufer an den Bundestagsbeschluss vom 30. Juni 1994. Dabei wurde symbolisch der in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes angefügte Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ an der am Jakob-Kaiser-Haus befindlichen Plexiglas-Inschrift mit dem Text des Grundgesetzes von 1949 ergänzt.

Der Grundgesetzergänzung vor 20 Jahren waren zähe Diskussionen vorausgegangen, und ohne den öffentlichen Druck der Behindertenbewegung wäre die nötige Zweidrittelmehrheit damals nicht zustande gekommen. „Diese sieben Worte waren eine nachgeholte Bürgerrechtserklärung für behinderte Menschen.“ Das erklärte Dr. Sigrid Arnade, vom Behindertenverband „Netzwerk Artikel 3“ bei der Aktion.

Heute gilt es eine neue große Herausforderung zu bewältigen: Die Leistungen für Menschen mit Behinderung müssen endlich aus der Sozialhilfe herausgelöst werden. Wir brauchen ein gutes Bundesteilhabegesetz.