
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland zu einer inklusiven Gesellschaft verpflichtet. In Artikel 19 der Konvention geht es auch um die freie Wahl des Wohnortes: Auch Menschen mit Behinderungen sollen frei darüber entscheiden können, wie, wo und mit wem sie wohnen wollen. Für Menschen mit Behinderungen ist es aber nicht immer selbstverständlich, dass ihr Wunsch- und Wahlrecht beim Wohnen anerkannt wird. Vor allem Menschen mit hohem oder komplexem Unterstützungsbedarf werden häufig aus Kostengründen dazu gezwungen, in Wohnheime zu ziehen. Wir wollen, dass Menschen in ihrem eigenen Zuhause wohnen (bleiben) können – auch wenn sie zum Beispiel außerklinische Intensivpflege brauchen.
Bund und Länder müssen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass es viel mehr barrierefreien Wohnraum gibt. Das betrifft natürlich den Neubau von Wohnungen, wobei Barrierefreiheit kaum mehr kostet, wenn sie von Anfang an mit eingeplant wird. Es betrifft aber auch den barrierefreien Umbau von bestehenden Häusern und Wohnungen, der angesichts des demographischen Wandels im Interesse der gesamten Gesellschaft gefördert werden muss.
Wohnheime für behinderte Menschen – die sogenannten „besonderen Wohnformen“ – sollen in inklusive Wohnangebote umgewandelt werden, wo Menschen mit und ohne Behinderungen zusammen wohnen. Schließlich hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die weitgehende Aussonderung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland kritisiert und empfohlen, besondere Einrichtungen abzuschaffen, die nur für behinderte Menschen da sind. Das betrifft nicht nur Förderschulen und Werkstätten, sondern natürlich auch Wohnheime.
