Petitionsausschuss

Kein anderes Gremium des Bundestages ist so nah dran an dem, was die Menschen beschäftigt: An den Petitionsausschuss können sich alle Bürgerinnen und Bürger mit Vorschlägen zu Gesetzesänderungen oder Beschwerden über Bundesbehörden wenden.

Grundsätzlich kann sich jeder mit seinem Anliegen an den Petitionsausschuss wenden, auch wenn man nicht deutscher Staatsbürger und noch nicht volljährig ist. Die Petition muss lediglich schriftlich in leserlicher Form – als Brief, Fax oder online – und mit Angabe der Adresse eingereicht werden. Darin kann man einen allgemeinen politischen Vorschlag machen, beispielsweise dass der Bundestag ein Gesetz oder die Verfahrensweise einer Behörde ändern soll. Man kann aber auch in einer persönlichen Angelegenheit um Unterstützung oder Abhilfe bitten, zum Beispiel wenn man der Ansicht ist, die Rentenzahlung sei falsch berechnet oder die Einstufung in der Pflegeversicherung zu niedrig.

Der Petitionsausschuss überprüft zunächst, ob die eingegangen Petitionen zulässig sind und nicht vielleicht etwas verlangt wird, das unerfüllbar ist, weil es beispielsweise gegen die Verfassung verstößt. Außerdem wird geprüft, ob der Bundestag tatsächlich zuständig ist oder vielleicht doch ein Landesparlament oder das Europaparlament. Wenn der Petitionsausschuss des Bundestages tatsächlich zuständig und die Petition zulässig ist, werden Informationen zum Sachverhalt eingeholt, unter anderem Stellungnahmen der für das Thema zuständigen Ministerien oder der entsprechenden Behörden.

Die Mitglieder des Petitionsausschusses sind als so genannte BerichterstatterInnen für einzelne Petitionen zuständig. Ich bearbeite in erster Linie Petitionen aus dem Bereich Sozialpolitik. Die Berichterstatter arbeiten sich anhand aller Informationen in die Petitionen, für die sie zuständig sind, ein. Bei komplizierten Sachverhalten gibt es manchmal auch Ortsbesichtigungen oder Gespräche mit Experten. Schließlich trägt der Berichterstatter im Ausschuss vor, ob das Anliegen des Petenten aus seiner Sicht begründet ist und Abhilfe oder eine Gesetzesänderung nötig ist. Darüber wird dann im Ausschuss und anschließend im Bundestag abgestimmt.

Im Petitionsausschuss, dem ich seit 2013 angehöre, bin ich auch Obfrau meiner Fraktion. In jedem Ausschuss gibt es je Fraktion einen Obmann oder eine Obfrau. Sie sind in den einzelnen Ausschüssen Hauptansprechpartner ihrer Fraktion. Die Obleute stimmen beispielsweise die Tagesordnung der Ausschusssitzung ab und planen die Beratungen.

Mitstreiter suchen: Öffentliche Petitionen
Petitionen, die einen allgemeinen politischen Vorschlag enthalten, können über das Petitionsportal des Bundestages auch als „öffentliche Petition“ eingereicht werden. Andere Personen können die Petition dann elektronisch mitzeichnen und das Anliegen unterstützen. Wenn der Petent für sein Anliegen innerhalb von vier Wochen 50.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gewinnen kann, befasst sich der Petitionsausschuss in einer öffentlichen Sitzung damit.

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