International

Auch internationale Entwicklungen haben Einfluss auf die deutsche Behindertenpolitik – zum Beispiel wenn Deutschland entsprechende internationale Verträge unterschreibt oder die Europäische Union Richtlinien erlässt.

So ist beispielsweise das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ der Vereinten Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) seit 2009 geltendes Recht in Deutschland. Es konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen. Deutschland hat sich verpflichtet, die darin formulierten Rechte umzusetzen. Das bedeutet vor allem, mehr Selbstbestimmung für behinderte Menschen zu ermöglichen: zum Beispiel mit Blick auf ihren Wohnort, ihre Arbeit und auf Bildung und Ausbildung. Wir Grünen setzen uns dafür ein, dass die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umgesetzt werden.

Die Richtlinien der Europäischen Union, deren Vorgaben alle Mitgliedsstaaten innerhalb einer bestimmten Frist in ihre nationale Behindertenpolitik umsetzen müssen, werden von Deutschland mit verhandelt. Das kann mitunter mehrere Jahre dauern. So wurde beispielsweise der Vorschlag zur 5. „Gleichbehandlungs-Richtlinie“ bereits 2008 vorgelegt – ist aber immer noch nicht verabschiedet. Die Verhandlungen über die „Barrierefreiheits-Richtlinie“ (European Accessibility Act) dauern hoffentlich nicht so lange. Der Vorschlag wird seit 2015 beraten und würde u.a. Verpflichtungen für Privatwirtschaft zur Herstellung von Barrierefreiheit beinhalten. In beiden Fällen scheint Deutschland die Verhandlungen eher zu verlängern und ein rasches Vorankommen zu verhindern.

Politische Entscheidungen in Deutschland haben aber auch Einfluss auf die Situation behinderter Menschen in anderen Ländern. Das zeigt sich besonders in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit. Ist sie inklusiv ausgerichtet, profitieren Menschen mit Beeinträchtigungen stärker. Das ist auch wichtig, weil behinderte Menschen auch in Ländern des globalen Südens in besonderer Weise von Armut bedroht sind. Das gilt noch einmal verstärkt für behinderte Frauen.

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