Portrait von Corinna Rüffer, Mitglied des Bundestags, auf grünem Hintergrund mit dem Schriftzug "Grüne Politik für die Teilhabe aller Menschen" und dem Logo von Bündnis 90/Die Grünen.

Bioethik

Die Bioethik setzt sich mit grundsätzlichen Fragen des menschlichen Lebens auseinander. Beispiele sind die Möglichkeiten und Grenzen moderner Forschung etwa im Bereich Gentechnik und Pränataldiagnostik, medizinische Fragen über die Verteilung knapper Ressourcen in Krisenfällen oder Pandemien – die sogenannte Triage – oder die ethische Bewertung von Schwangerschaftsabbrüchen oder Sterbehilfe.

In vielen dieser bioethischen Debatten spielt das Leben mit einer Behinderung oder einer schweren Krankheit eine Rolle. Auch heute sehen sich Menschen mit Behinderungen dabei oftmals mit der Annahme konfrontiert, dass ihr Leben weniger wert und von Leid geprägt sei.

Einer solchen Abwertung – die in ihrer katastrophalen Konsequenz zum ärztlichen Massenmord und der Zwangssterilisation von mehreren hunderttausend behinderten Menschen zur Zeit des Nationalsozialismus geführt hat – treten wir entschieden entgegen. Für uns ist klar, dass es bei der Frage nach dem Wert des individuellen Lebens völlig bedeutungslos sein muss, dass die Körper und Fähigkeiten von Menschen unterschiedlich sind. Diese Perspektive muss auch in bioethischen Debatten gelten. Hierfür ist es vor allem wichtig, dass gemäß dem Motto „Nicht ohne uns, über uns“ Menschen mit Behinderungen selbst zu Wort kommen, wenn sie und ihre Lebensrealität unmittelbar betroffen sind.

Pränataldiagnostik

Aus bioethischer Sicht sind vorgeburtliche Untersuchungen des Fötus auf bestimmte Krankheiten oder Behinderungen vor allem dann problematisch, wenn ihnen kein medizinischer Nutzen zugrunde liegt, man dadurch also z.B. keine Behandlung noch im Mutterleib oder kurz nach der Geburt planen kann. Zu oft ist der Zweck das Erkennen einer Behinderung, um dann eine Abtreibung vorzunehmen.

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Triage

Im Fall der Verknappung intensivmedizinischer Ressourcen, wie beispielsweise von Beatmungsgeräten während der Corona-Pandemie, muss darüber entschieden werden, wem eine intensivmedizinische Behandlung zuteil wird – und wem nicht. Menschen mit Behinderungen droht hier eine Benachteiligung, weil sie aufgrund ihrer Behinderung schlechtere Überlebenschancen haben können oder ihr Leben für weniger lebenswert erachtet wird.

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Sterbehilfe

Mit der Freigabe der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ ist besonders eine Gefahr für Menschen verbunden, die Pflege und Unterstützung anderer brauchen. Auch hier spielt die Abwertung von behinderten, aber auch alten Menschen eine Rolle: Die Unterstellung, ihr Leben sei weniger lebenswert, kann in Verbindung mit Kostendenken den Druck auf sie erhöhen, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.

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