Rechtliche Selbstbestimmung

Alle Menschen, auch Menschen mit Behinderungen, haben das Recht, frei, selbstbestimmt und unabhängig zu leben und als Rechtssubjekt anerkannt zu werden (Rechtssubjekt ist, wer im Prinzip in der Lage ist, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, wer also rechtsfähig ist.). Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert behinderten Menschen „in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit“ (Art. 3 und Art. 12 der UN-Behindertenrechtskonvention).

Menschen mit Behinderungen, die einen hohen Unterstützungs- und Assistenzbedarf haben, bekommen oft eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer. Diese/r hat die Aufgabe, die rechtlichen Angelegenheiten der betreuten Person zu besorgen, entweder in bestimmten Bereichen (z. B. finanzielle Angelegenheiten, Gesundheitsfürsorge) oder in allen Bereichen. Der Betreuer oder die Betreuerin muss die Wünsche der betreuten Person so weit wie möglich berücksichtigen und darf nicht einfach über ihren Kopf hinweg entscheiden.

Damit rechtliche Betreuung keine Fremdbestimmung bedeutet, muss im Betreuungsrecht der Grundsatz der „unterstützenden Entscheidungsfindung“ verankert werden. Unser Ziel ist eine „rechtliche Assistenz“ auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention. Für Berufsbetreuerinnen und -betreuer möchten wir Mindestqualifikationen einführen.

Alle Menschen haben das Recht auf Selbstbestimmung, Freiheit und körperliche Unversehrtheit (Art. 17 UN-Behindertenrechtskonvention). Zwangsmaßnahmen, wie z. B. Fixierung am Bett, Einsperren oder Medikamentengabe gegen den Willen des Betroffenen, sind schwere Eingriffe in die Grundrechte von Menschen – der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen qualifizierte sie sogar als „Folterhandlungen“ (Abschließende Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands, 2015). Zwangsmaßnahmen müssen deshalb streng kontrolliert werden.

Ich strebe eine Psychiatrie ohne Gewalt und Zwang an. Dafür brauchen wir mehr Personal und eine bessere Ausbildung, die alternative deeskalierende Maßnahmen vermittelt, und bauliche sowie organisatorische Veränderungen, damit Psychiatrien weniger abschreckend sind.
Um das zu erreichen, muss als erster Schritt dringend die derzeitige Praxis der Zwangsbehandlung (z. B. Verabreichung von Psychopharmaka oder Fixierung) und Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen ohne das Einverständnis oder gegen den Willen der Betroffenen überprüft und reformiert werden. Es ist unhaltbar, dass Anzahl, Dauer und Durchführung von Zwangsmaßnahmen bislang nicht erfasst und kontrolliert werden (Monitoring). Das ist dringend nötig, um Missstände in der Praxis und gesetzliche Fehlentwicklungen erkennen und korrigieren zu können.

Parlamentarische Initiativen und Meldungen zu „Rechtliche Selbstbestimmung“: