Bundesregierung unternimmt nichts gegen Heimzwang

[01.02.2019]  Pressemitteilung

Zur Antwort der Bundesregierung auf mündliche Fragen zur Gewährleistung des Wunsch- und Wahlrechts im Bereich Wohnen erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Selber bestimmen, wie, wo und mit wem man leben möchte, ist für die allermeisten Menschen eine Selbstverständlichkeit. Jedoch nicht für behinderte Menschen, wie der Fall von Markus Igel zeigt. Er kämpft seit Jahren mit den zuständigen Behörden darum, selbstbestimmt in seiner eigenen Wohnung leben zu können.

Trotzdem möchte die Bundesregierung nichts an der Rechtsgrundlage ändern, mit der Behörden die Übernahme von Assistenzkosten verweigern können. Sie verfährt dabei nach dem Motto: Selbstbestimmt leben – aber nur, wenn’s billig ist. Die Bundesregierung lässt damit Menschen wie Markus Igel im Regen stehen. Niemand darf aus Kostengründen ein selbstbestimmtes Leben verwehrt werden. Der „Mehrkostenvorbehalt“ verletzt in eklatanter Weise Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention und muss abgeschafft werden.

Hintergrund:
Das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen (§ 8 SGB IX) kann aufgrund des „Mehrkostenvorbehalts“ ausgehebelt werden: Wegen drohender höherer Kosten können Leistungsträger Wünsche von Leistungsberechtigten ablehnen (u.a. §§ 9 und 13 SGB XII). In der Praxis erleben das Menschen mit Behinderungen vor allem, wenn sie in einer eigenen Wohnung statt in einem Wohnheim leben wollen.
Laut UN-Behindertenrechtskonvention haben behinderte Menschen aber einen gleichberechtigten Anspruch darauf, ihren Wohnort selbst zu wählen und sind nicht verpflichtet, „in besonderen Wohnformen“ zu leben (Art. 19 UN-BRK).