Wegen Union und SPD dürfen 85.000 behinderte Menschen weiterhin nicht wählen

[21.06.2017]  Pressemitteilung

Union und SPD haben heute im Innenausschuss die Debatte und Beschlussfassung über den gemeinsamen Gesetzentwurf der Opposition zur „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht“ von der Tagesordnung abgesetzt. Dazu erklären Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:

Corinna Rüffer: „Der Bundestag befasst sich seit mehr als fünf Jahren mit den willkürlichen Wahlrechtsausschlüssen behinderter Menschen. Es wurde eine Studie zum Thema durchgeführt, mit deutlichen Ergebnissen. Die Bundesregierung hat öffentliche Veranstaltungen zum Wahlrechtsausschluss gemacht. Die Behindertenbeauftragte setzt sich dafür ein, dass alle behinderten Menschen wählen dürfen. In zwei Bundesländern gibt es bereits Erfahrungen mit einer entsprechenden Wahlrechtsänderung. Und jetzt verhindern Union und SPD die Abstimmung zum Thema im Bundestag, weil sie angeblich noch Beratungsbedarf haben. Eine schlechtere Ausrede habe ich selten gehört! Die SPD treibt das gleiche falsche Spiel wie bei der Ehe für alle: Sie plustert sich öffentlich auf, verhindert aber die Abstimmung im Bundestag. Sie schmückt sich mit Positionen, für die sie aber nicht eintritt, wenn’s drauf ankommt.“

„Es ist nicht nachzuvollziehen, dass die Große Koalition heute eine Debatte zum gemeinsamen Gesetzesentwurf der Opposition zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen im Innenausschuss des Bundestages verhindert hat. Abgeordnete der SPD haben in den vergangenen Wochen mehrfach betont, dass sie eine Abschaffung befürworten. In der kommenden Woche haben sie die letzte Chance vor der Bundestagswahl, sie sollten sie auch nutzen Die menschenrechtswidrigen Wahlrechtsausschlüsse müssen endlich abgeschafft werden. Statt Menschen mit Behinderungen von politischen Grundrechten auszuschließen, muss es vielmehr darum gehen, die notwendigen Unterstützungen zu schaffen, um möglichst vielen Menschen den Zugang zu Wahlen zu ermöglichen“, erklärt Katrin Werner.

Weitere Informationen dazu: » Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht