Nach dem Bundeswahlgesetz und dem Europawahlgesetz sind all jene Menschen pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen, die entweder „in allen Angelegenheiten“ einen Betreuer haben oder nach einer Straftat in die Psychiatrie eingewiesen wurden. Deshalb dürfen in Deutschland rund 85.000 Menschen nicht wählen.
Doch das Wahlrecht ist ein Menschenrecht (Art. 21 Menschenrechtserklärung). Verfassungs- und völkerrechtlich ist eine Einschränkung nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Diskriminierende Beschränkungen des allgemeinen Wahlrechts sind stets ausgeschlossen. Es widerspricht auch der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 29), dass bestimmte Gruppen behinderter Menschen nicht wählen dürfen. Denn laut UN-BRK, die seit 2009 in Deutschland gilt, haben Menschen mit Behinderungen die gleichen politischen Rechte wie alle anderen. Das Wahlrecht und der Ablauf von Wahlen müssen so gestalten sein, dass Alle ohne Diskriminierung teilnehmen können. Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der für die Überwachung der Konvention zuständig ist, hat in seiner Bewertung der Situation in Deutschland 2015 klargestellt: Ein Ausschluss vom Wahlrecht ist nicht zulässig!
EU-Staaten wie etwa Großbritannien, Italien, Österreich und Finnland sehen keinerlei Beschränkungen des Wahlrechts aufgrund von Behinderungen mehr vor. In Deutschland haben vier Bundesländer die Wahlrechtsausschlüsse in ihren Landeswahlgesetzen bereits gestrichen. Bei der Bundestags- und der Europawahl bestehen die Ausschlüsse aber weiterhin.
Wir möchten die Ausschlüsse vor der Wahl zum Europaparlament im nächsten Jahr aufheben. Deshalb hat meine Fraktion die Initiative ergriffen und wird gemeinsam mit der Fraktion Die Linke einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, der die Wahlrechtsausschlüsse aufhebt.
- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht (Pdf), Bundestags-Drucksache 19/4568, 26.09.2018
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode haben wir einen gleichlautenden Gesetzentwurf gemeinsam mit der Linksfraktion eingebracht: ⇒ Bundestags-Drucksache 18/12547, 30.05.2017 (Pdf). Und schon 2013 hat sich der Bundestag ausgiebig mit dem Thema befasst, ebenfalls auf unsere Initiative hin. Damals erklärten die meisten Experten bei einer Anhörung, dass die Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses notwendig sei.