Wahlrecht ist Grundrecht für alle

[13.02.2019]  Pressemitteilung

Zur erneuten Absetzung der Beratung im Innenausschuss zum gemeinsamen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht erklären Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, und Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin: „Es ist ein Trauerspiel, dass Union und SPD wenige Monate vor der Europawahl beim Wahlrecht für behinderte Menschen weiterhin blockieren und noch immer keinen eigenen Vorschlag vorgelegt haben. Selbst eine Beratung unseres grünen Gesetzentwurfs zum Wahlrecht für Menschen mit Behinderung wurde im Innenausschuss von Union und SPD mit Verweis auf den heute tagenden Koalitionsausschuss verhindert. Es ist bitter, dass es mit der Blockade durch Union und SPD wahrscheinlich keine Chance mehr auf Teilnahme der betroffenen Menschen bei der Europawahl geben wird, das Zeitfenster dazu wird immer kleiner.“

Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik: „Entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention müssten wir die diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse von behinderten Menschen ohne Wenn und Aber aus dem Gesetz streichen. Aber anstatt das endlich anzugehen, bringt die Union nun die Idee einer Einzelfallprüfung der Wahlbefähigung von behinderten Menschen ins Gespräch. Das ist völlig absurd. Wahlrecht ist ein Grundrecht für alle. Eine Überprüfung einer einzelnen Gruppe ist damit nicht vereinbar.“

Weitere Informationen dazu: » Unser Gesetzentwurf zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse