Gesetzentwurf soll Blamage in Karlsruhe verhindern

[12.04.2019]  Rede
Rede zur Neuregelung der Wahlrechtsausschlüsse (11.04.19)

Nach monatelanger Verhinderungstaktik legen Union und SPD auf einmal im Eilverfahren einen Gesetzentwurf zur Wahlrechtsänderung vor. Und zwar kurz bevor das Bundesverfassungsgericht am Montag über den Eilantrag von Grünen, Linken und FDP verhandelt, die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse zur Europawahl am 26. Mai zu beenden.

Und warum? Es geht der Koalition weniger darum, jenen 85.000 Menschen, die derzeit vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, rechtzeitig vor der Europawahl zu ihrem demokratischen Recht zu verhelfen. Dieser Gesetzentwurf soll vor allem dazu dienen, eine peinliche Niederlage in Karlsruhe zu verhindern. Er zielt darauf, die Argumentation der Bundesregierung vor dem Verfassungsgericht zu stärken: Nämlich dass die beantragte einstweilige Anordnung nicht ergehen darf, weil dies zu tief in die Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers eingreift. Ein perfider Plan.

Wir wissen lange, dass unser Wahlrecht gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt. Doch Union und SPD nutzen jeden Winkelzug, um zu verhindern, dass die bisher vom Wahlrecht ausgeschlossenen Menschen auch bei den Europawahlen am 26. Mai nicht wählen können.

Es gibt Bundesländer, die am 26. Mai auch Kommunalwahlen haben, und eine entsprechende Änderung des Wahlrechts kurzfristig auf den Weg gebracht haben. Es ist eine Peinlichkeit, dass wir das als Bundestag nicht schaffen.

 

Weitere Informationen dazu: » Wahlrechtsausschlüsse: Eilentscheidung beantragt