Vor zehn Jahren ist das erste eigenständige Antidiskriminierungsgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), in Kraft getreten. Doch die EU-Gleichbehandlungsrichtlinien sind mit dem AGG nur lückenhaft umgesetzt und für Betroffene ist es schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Deshalb ist es Zeit für eine Reform.
Ziel des AGG ist, Benachteiligungen aufgrund der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Das Gesetz hat die Rechte der Betroffenen gestärkt und eine Antidiskriminierungskultur in deutschen Unternehmen etabliert.
Doch die vier Gleichbehandlungsrichtlinien, die die Europäische Union zwischen 2000 und 2004 beschlossen hat, sind mit dem AGG nur lückenhaft umgesetzt. Zudem ist es für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind sehr schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Deshalb ist es Zeit, das AGG zehn Jahre nach dem Inkrafttreten zu reformieren.
Unter anderem muss die Verweigerung „angemessener Vorkehrungen“ im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention als Tatbestand der Benachteiligung aufgenommen werden. Das bedeutet u.a., das Arbeitgeber die geeigneten und erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um einem Menschen mit Behinderung den Zugang zur Beschäftigung, die Ausübung eines Berufes, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen – sofern ihn das nicht unverhältnismäßig belastet. Zudem müssen private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen und privat betriebene öffentlich zugängliche Einrichtungen zu Gleichbehandlung und schrittweiser Umsetzung von Barrierefreiheit verpflichtet werden. Außerdem fordern wir, dass Deutschland endlich dem Vorschlag der EU-Kommission zur 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie zustimmt.
- Antrag „10 Jahre nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes – Eine Reform ist überfällig“ (Pdf), Bundestags-Drucksache 18/9055, 06.07.2016