Berufliche Teilhabe behinderter Menschen verbessern

[13.06.2019]  Antrag

Menschen mit Behinderung haben auf dem Arbeitsmarkt deutliche schlechtere Chancen als nichtbehinderte Menschen: Sie sind zu einem höheren Prozentsatz und deutlich länger arbeitslos als andere Erwerbspersonen – auch bei besserer Qualifikation und trotz anhaltend guter Konjunktur. Zudem beschäftigten rund 38.000 (umgerechnet 28 Prozent) der 135.500 beschäftigungspflichtigen Betriebe in Deutschland keinen einzigen Schwerbehinderten.

Die Gründe dafür sind vielfältig: Einerseits erhalten ArbeitgeberInnen häufig nicht oder erst nach langer Suche und zähen Verhandlungen die Unterstützung, die sie für die Beschäftigung behinderter Menschen benötigen. Das liegt u.a. daran, dass die zahlreichen verschiedenen Zuständigkeiten und Förderprogramme ein undurchschaubares und undurchdringliches Dickicht sind. Auf der anderen Seite fühlen sich viele behinderte Arbeitslose von Arbeitsagenturen und Jobcentern allein gelassen oder müssen sich den Weg auf den ersten Arbeitsmarkt sogar erkämpfen. Der entsprechende Interne Revisionsbericht der Arbeitsagentur (Bericht gemäß § 49 SGB II, Reha) offenbarte gravierende Mängel bei der Beratung von schwerbehinderten Arbeitslosen.

Die Arbeitsverwaltung muss ihre Arbeit deshalb grundlegend ändern: Erstens durch bessere rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dafür nennt unser Antrag zahlreiche Maßnahmen. Außerdem muss die Bundesagentur für Arbeit Leitlinien zur verbesserten Inklusion behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erstellen.