Assistenz in der Quarantäne sicherstellen

[03.04.2020]  schriftliche/mündliche Fragen

Auch in Deutschland erkranken immer mehr Menschen am Coronavirus. Damit die Zahl der Neuinfizierten möglichst langsam ansteigt und eine Chance besteht, alle Behandlungsbedürftigen versorgen zu können, wurden einschneidende Auflagen angeordnet, darunter weitreichende Kontaktverbote und Quarantäne für Infizierte. Viele behinderte Menschen gehören zur Risikogruppe oder sie sind aufgrund ihrer Wohnsituation besonders gefährdet, sich zu infizieren. Für sie ist die derzeitige Situation beängstigend.

Menschen mit Behinderungen, die ihre Unterstützung über Persönliche Assistenz organisieren, stehen vor großen Herausforderungen. Konsequente Kontaktverbote oder Quarantäne machen Unterstützung durch Persönliche Assistenz zwangsläufig unmöglich, ohne dass kurzfristig Alternativen zur Verfügung stünden.

Auf Nachfrage erklärt die Bundesregierung, was behinderte Menschen tun sollten, wenn sie unter Quarantäne gestellt werden, aber weiterhin auf Assistenz angewiesen sind: Unabhängig davon, ob Betroffene Geld- oder Sachleistungen beziehen, empfiehlt die Bundesregierung, Kontakt zur Pflegeversicherung aufzunehmen. Diese muss individuell beraten und sicherstellen, dass die Versorgung und Unterstützung sichergestellt ist. Das heißt, sie muss dafür sorgen, dass ihre Versicherten Leistungen tatsächlich in Anspruch nehmen können. Die Pflegeversicherung hat seit Ende März die Möglichkeit, bei Versorgungslücken „nach ihrem Ermessen Kosten, die den Pflegebedürftigen für eine anderweitige Sicherstellung der Pflege entstanden sind, bis zur Höhe der ambulanten Sachleistungsbeträge (zu) erstatten“. Wenn es teurer wird, empfiehlt die Bundesregierung, Kontakt zum Sozialhilfeträger aufzunehmen, der die Übernahme dieser Kosten dann prüft.

Der zuständige Träger der Eingliederungshilfe muss ebenfalls beraten und unterstützen, auch im Fall einer Quarantäne. Wenn sich der Bedarf erhöht, sollte man dies frühzeitig übermitteln. In der Antwort der Bundesregierung heißt es, dass manche Träger „bereits in Rundschreiben an Leistungserbringern signalisiert (haben), dass ein weitergehender Bedarf, der durch die aktuelle Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 begründet ist, übernommen werden kann.“ Darüber hinaus informiert der Eingliederungshilfe-Träger über die Möglichkeiten, Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Details finden sich im untenstehenden Dokument.

Es wird sich zeigen, ob Pflegeversicherung und Träger der Eingliederungshilfe während der Corona-Krise ausreichend beraten und versorgen (können). Offen ist auch, ob überhaupt genug Kapazitäten bei Anbietern von Kurzzeit- und Verhinderungspflege existieren, um den Bedarf auch von jetzt auf gleich zu decken.

Antwort der Bundesregierung auf schriftliche Fragen zu Persönlicher Assistenz angesichts von Corona/Quarantäne