Allen Menschen mit Behinderungen steht in allen Lebensbereichen Rechts- und Handlungsfähigkeit zu. Dies schreibt die UN-Behindertenrechtskonvention vor. Doch was passiert, wenn ein Mensch aufgrund einer Beeinträchtigung oder Krankheit nicht mehr eigenständig seine Bankkonten führen oder sich bei seinem Vermieter beschweren kann?
Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer unterstützen diese Menschen dann dabei, trotz ihrer Beeinträchtigung als Rechtsperson handlungsfähig zu bleiben. Beim Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und dem Katholischer Verein für Soziale Dienste (SkM) arbeiten ehrenamtliche und hauptamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Länder und Kommunen finanzieren die Vereinsarbeit für die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer, der Bund übernimmt die Kosten für die Beschäftigung der hauptamtlichen. In Rheinland-Pfalz ist der ehrenamtliche Bereich gut finanziert, doch die Fallpauschale für die hauptamtlich Tätigen reicht bei weitem nicht aus.
Hauptamtliche Betreuerinnen und Betreuer haben pro betreutem Menschen ein festes Stundenkontingent von zwei bis 8,5 Stunden im Monat – abhängig von der finanziellen Situation des Betreuten und davon, ob er im Heim oder zuhause lebt. Für vertrauliche Gespräche und individuelle Unterstützung bleibt da meist keine Zeit. Das Stundenkontingent wird pauschal vergütet mit maximal 44 Euro pro Stunde für hauptamtlich Tätige mit Hochschul-Abschluss. Bei niedrigerer Qualifikation fällt auch die Pauschale niedriger aus.
In dieser Form wird Betreuen zum Verwalten, bei dem die Bedürfnisse der hilfsbedürftigen Menschen auf der Strecke bleiben. Deshalb unterstütze ich die Forderung des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) und dess Katholischen Vereins für soziale Dienste (SkM) in Trier, die Fallpauschale zu erhöhen und ein erweitertes Stundenkontingent zu schaffen, um auch für all jene da zu sein, die ein paar Minuten mehr Zeit brauchen.