Mit dem Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) soll der Grundsatz „ambulant vor stationär“ auf den Kopf gestellt werden – und zwar in einem Bereich, in dem dieses Prinzip tatsächlich zu gelten und zu greifen scheint.
Dabei geht es Bundesgesundheitsminister offenbar weniger darum, Missbrauch zu verhindern. Denn sonst würde der Referentenentwurf vor allem auf „Beatmungs-WGs“ zielen. Zudem hat das Ministerium dazu eher vage Hinweise. So heißt es in der Antwort dazu nur: „Verstöße … waren wiederholt Gegenstand von Ermittlungsverfahren“ und „dem BMG wurde berichtet“. Zahlen, wie viele solcher Fälle von Missbrauch und Verstößen es gab, kann das Ministerium nicht nennen.
Stattdessen ist das Ziel des RISG, die häusliche Intensivpflege einzuschränken, da „die ambulante Versorgung, insbesondere in der eigenen Häuslichkeit, erfordert wesentlich größere personelle und finanzielle Ressourcen als die Versorgung in vollstationären Einrichtungen“, so das Bundesgesundheitsministerium. Beatmungspatientinnen und -patienten ins Heim zwingen, um Kosten zu sparen, ist schäbig und missachtet die Menschenrechte.
Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf meine Fragen zum Referenten-Entwurf des RISG