Ich unterstütze den Gesetzentwurf „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“. Sterben darf nicht zur normalen „Behandlungsoption“ und alltäglichen Dienstleistung werden. Das könnte das Alte und schwerkranke Menschen unter Druck setzen, sich selbst das Leben zu nehmen, um niemandem zur Last zu fallen.
Der Bundestag will bald entscheiden, ob und in welcher Form Sterbehilfe erlaubt sein soll. Debattiert werden vier fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe. Ich unterstütze den Gesetzentwurf „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“.
Der Gesetzentwurf richtet sich gegen Sterbehilfeorganisationen wie Dignitas e.V., Exit oder Sterbehilfe Deutschland, die sich die regelmäßige und auf Wiederholung angelegte Suizidbeihilfe zur Aufgabe gemacht haben. Das Sterben ist dort die einzige „Behandlungsoption“, ein automatisierter Mechanismus. Die Notlage der Sterbewilligen, ihre Ängste und Bedürfnisse werden bei Suizidbeihilfe-Organisationen nicht aufgefangen. Im Gegenteil: Alte und schwerkranke Menschen könnten sich unter Druck fühlen, sich selbst das Leben zu nehmen, um niemandem zur Last zu fallen. Deutschland darf sich nicht in eine Richtung entwickeln wie die Niederlande oder Belgien, wo selbst die aktive Sterbehilfe legalisiert und für Kinder und Jugendliche zugelassen wurde.
Anders ist es in schwierigen Konfliktsituationen: Angehörige und dem Sterbewilligen nahestehende Personen, die am Suizid teilnehmen, bleiben mit dem Gesetzentwurf straffrei. Selbstverständlich bleibt auch der Suizid straffrei. Das ist nach geltendem Recht so und sollte auch so bleiben.
- Gesetzentwurf „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“, Bundestagsdrucksache 18/5373 vom 01.07.2015 (Pdf-Datei)