Gesundheitliche Versorgung von Asylsuchenden

[30.07.2014]  Anfrage

Die Leistungen für Asylbewerber sehen nur eine Versorgung bei akuten Erkrankungen vor, chronische Krankheiten werden im Regelfall nicht behandelt. Die Bundesregierung sieht offensichtlich keinen grundsätzlichen Änderungsbedarf wie unsere Kleine Anfrage offenbart.

Asylsuchende, Geduldete, Bürgerkriegsflüchtlinge, vollziehbar Ausreisepflichtige und deren Ehegatten, Lebenspartner und Kinder haben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsleistungen: Sie haben nur Anspruch auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände. Die Behandlung von chronischen Erkrankungen, Beeinträchtigungen oder Traumata wird nur im Einzelfall und dann auch nur im Ermessen zur „Sicherung des unabweisbar Unerlässlichen“ gewährt – oder auch nicht. Einen Anspruch auf diese Leistungen haben die Betroffenen nicht.

Ob und in welcher Form den Betroffenen medizinisch geholfen wird, darüber entscheiden nicht – wie bei anderen Menschen – Ärztinnen und Ärzte, sondern medizinisch nicht fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialämtern. Mit dem Ergebnis, dass Menschen, die unter AsylblG fallen, seit vielen Jahren beispielsweise lebensnotwendige Operationen verweigert oder verschleppt werden, Zahnbehandlungen abgelehnt oder Anträge von Traumatisierten auf eine psychotherapeutische Behandlung zurückgewiesen werden.

In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage kündigt die Bundesregierung nun zwar an, minderjährigen und traumatisierten Asylsuchenden „alsbald“ einen Anspruch auf psychologische Hilfe zu gewähren. Doch die Bundesregierung ist offensichtlich nicht bereit, die medizinische Versorgung von Flüchtlingen grundsätzlich zu verbessern. Sie verleugnet die strukturellen Defizite und schiebt die Verantwortung allein auf die Länder ab.