Inklusion – Das haben wir vor

[22.12.2021] 
Eine Kachel mit dem Text: Mehr Fortschritt wagen - Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Dazwischen sind Linien in den Farben rot, gelb und grün.

Wir wollen in den nächsten vier Jahren wichtige und längst überfällige Vorhaben für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung behinderter Menschen angehen. Dazu gehören zum Beispiel: Verbesserungen bei der Barrierefreiheit und beim Gewaltschutz, Maßnahmen für einen inklusiveren Arbeitsmarkt und ein inklusiveres Gesundheitswesen.

Barrierefreiheit überall

Wir wollen, dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens barrierefrei wird. Deshalb setzen wir ein „Bundesprogramm Barrierefreiheit“ ein und überarbeiten das Behindertengleichstellungsgesetz, das Barrierrefreiheitsstärkungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Alle privaten Anbieter von Dienstleistungen und Gütern werden wir verpflichten, Barrieren abzubauen. Das betrifft zum Beispiel Kinos oder Restaurants. Ist das zunächst nicht möglich, weil zum Beispiel Umbaumaßnahmen für ein Unternehmen zu teuer sind, sollen die Angebote auf anderen Wegen zugänglich gemacht werde, etwa durch mobile Rampen. Diese „angemessenen Vorkehrungen“ sind ein wichtiger Schritt zum Abbau von Barrieren. Um die Privatwirtschaft bei diesem Schritt zu unterstützen, legen wir Förderprogramme auf und stärken die „Bundesfachstelle Barrierefreiheit“.

Wir setzen uns für barrierefreies Bauen ein und Wohnen ein. Hier ist der Handlungsbedarf groß. Es gibt bereits jetzt viel zu wenige barrierefreie Wohnungen und aufgrund der demographischen Entwicklung wird sich die Lage weiter zuspitzen. Deshalb werden wir die Förderprogramme für altersgerechtes Wohnen und Barriereabbau aufstocken. Zudem wollen wir alle öffentlichen Gebäude des Bundes umfassend barrierefrei machen.

Auch bei der öffentlichen Mobilität wollen wir für mehr Barrierefreiheit sorgen. Deshalb werden wir die noch möglichen Ausnahmen für barrierefreien ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz bis 2026 abschaffen.

Pressekonferenzen und öffentliche Veranstaltungen von Bundesministerien und nachgeordneten Behörden werden wir in Zukunft in Gebärdensprache übersetzen und untertiteln. Angebote in leichter bzw. einfacher Sprache werden wir ebenfalls ausweiten. Dazu schaffen wir ein Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache/Gebärdensprache.

Der Arbeitsmarkt wird inklusiver

Mit einer Vielzahl von Maßnahmen wollen wir einen inklusiven Arbeitsmarkt voranbringen: Das „Budget für Arbeit“ und das „Budget für Ausbildung“ wollen wir attraktiver machen und dafür sorgen, dass es mehr Menschen in Anspruch nehmen. Wir wollen Inklusionsunternehmen stärken und Arbeitgeberinnen, die Menschen mit Behinderungen anstellen unterstützen, u.a. indem wir Antragsverfahren unbürokratischer machen und die Beratung für Arbeitgeberinnen ausbauen. Arbeitgeber, die sich ihrer Verantwortung entziehen und überhaupt keine schwerbehinderten Menschen einstellen, werden in Zukunft stärker zur Kasse gebeten, in dem wir die Ausgleichsabgabe erhöhen.

Wir wollen dafür sorgen, dass Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ihrer Kernaufgabe besser nachkommen und mehr Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt vermitteln. Auch die Entlohnung der Werkstattbeschäftigten werden wir verbessern.

Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder neu erlangten Behinderung längere Zeit nicht arbeiten konnten, werden wir bei der Rückkehr auf den Arbeitsmarkt besser unterstützen. Wir stärken das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und schaffen einheitliche Qualitätsstandards. Dabei setzen wir auf die Expertise der Schwerbehindertenvertretungen.

Wir bessern beim Bundesteilhabegesetz nach und verbessern den Gewaltschutz

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) war einer der größten behindertenpolitischen Gesetzgebungsprozesse der letzten Jahre. Wir werden die Evaluation des BTHG ernst nehmen und dafür sorgen, dass alle Regelungen des BTHG zügig und konsequent umgesetzt werden. Und wir werden das BTHG an den notwendigen Stellen nachbessern und z.B. Hürden abbauen, die das Wunsch- und Wahlrecht einschränken oder der Nutzung des Persönlichen Budgets entgegenstehen. Außerdem werden wir weitere Schritte bei der Freistellung von Einkommen und Vermögen gehen.

Um den Zugang zu Teilhabeleistungen zu verbessern, werden wir das Antragsverfahren zügiger, unbürokratischerer und barrierefrei gestalten.

Außerdem haben wir vereinbart, das Thema Gewaltschutz in dieser Wahlperiode anzugehen und verbindlichere Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt vorantreiben. Denn jede*r hat das Recht auf Schutz von Gewalt.

Inklusion in der Pflege und im Gesundheitswesen

Noch immer ist der Zugang zum Gesundheitswesen für viele Menschen mit Barrieren verbunden. Deshalb werden wir bis Ende 2022 einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen erarbeiten und in dieser Wahlperiode umsetzen.
Wir werden die häusliche Pflege stärken und pflegende Angehörige unterstützen und entlasten. Wir gestalten eine rechtssichere Grundlage für die 24-Stunden-Betreuung im familiären Bereich. Auch Menschen die intensivpflegerisch versorgt werden, müssen ihren Wohnort frei wählen können. Das IPReG wollen wir entsprechend evaluieren und ggf. überarbeiten.

Die inklusive Gesellschaft gestalten

Für eine inklusive Gesellschaft müssen wir in allen Lebensbereichen die Teilhabe- und Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen umsetzen. Dafür haben wir – neben den genannten größeren Vorhaben – auch viele weitere geplant. Wir wollen allen Menschen beste Bildungschancen ermöglichen und setzen uns deshalb für inklusive Bildung ein. Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe wird gesetzlich geregelt und wir schaffen ein Assistenzhundegesetz. Wir sorgen für mehr Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen an wichtigen Vorhaben auf Bundesebene. Dafür erhöhen und verstetigen wir die Mittel des Partizipationsfonds. Wir wollen die Opfer der „Euthanasiemorde“ und Zwangssterilisation offiziell als Opfer des Nationalsozialismus anerkennen.