Seit 2009 dürfen Krankenkassen die Belieferung der Patienten mit Hilfsmitteln – von Schuheinlagen bis zu Rollstühlen – frei ausschreiben. Gleichzeitig häufen sich die Beschwerden: unkoordinierte Versorgung, schlechte Qualität, mangelhafter Service. Doch die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf.
Inkontinenzhilfen, Badewannenlifter, Kompressionsstrümpfen oder Schuheinlagen, Prothesen oder Hörgeräte, Rollstühle oder Rollatoren – die Krankenkassen beziehen immer mehr Hilfsmittel über Ausschreibungsverfahren. In der Regel kommt dabei der Hersteller mit dem günstigsten Angebot zum Zug. Doch die Qualität der Hilfsmittelversorgung lässt zu wünschen übrig, klagen Patientinnen und Patienten, pflegende Angehörige aber auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen.
Wir haben uns mit einer Kleinen Anfrage an die Regierung gewandt und Auskunft verlangt über die Qualität der Versorgung, Aufzahlungen, Lieferzeiten, die Genehmigungspraxis der Kassen und Dumpingpreise in Folge von Ausschreibungen. Außerdem wollten wir wissen, ob die Regierung etwas gegen die zunehmenden Beschwerden aufgrund qualitativ minderwertiger Hilfsmittel tun will.
Die Bundesregierung verweist in ihren Antworten weitgehend auf den gesetzlichen Status quo, der die faktischen Versorgungsmängel offensichtlich nicht zu erklären vermag. Einen unmittelbaren gesetzgeberischen oder aufsichtsrechtlichen Handlungsbedarf sieht sie nicht.
Nötig sind aber schnelle Veränderungen, damit alle Versicherten die Hilfsmittelversorgung bekommen, die sie brauchen – ohne aus eigener Tasche drauf zahlen zu müssen. Es darf nicht sein, dass Kostenträger und Leistungserbringer ihre jeweiligen ökonomischen Interessen auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten realisieren.
Krankenkassen und Vertragsärzte, aber auch unabhängige Beratungsstellen müssen die Versicherten umfassend informieren und beraten. Insbesondere bei beratungs- und wartungsintensiven Hilfsmitteln ist eine wohnortnahe Versorgung angebracht. Die Hilfsmittelversorgung muss regelmäßig mittels Patientenbefragung evaluiert werden und es ist zu prüfen, ob für besonders sensible Hilfsmittel Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen werden sollten.
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Auswirkungen der Hilfsmittelausschreibung durch die Krankenkassen nach § 127 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch“ (Pdf-Datei), Bundestagsdrucksache 18/5494 vom 08.07.2015
- Deutschlandfunk: Wie Patienten Opfer von Sparbemühungen werden