Für Menschen mit Behinderung ist ein selbstbestimmtes Leben mit voller Teilhabe an der Gesellschaft nur möglich, wenn sie ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe mobil sein können.
Doch Menschen im Rollstuhl können Busse und Bahnen – wenn überhaupt – meist nur eingeschränkt und mit Hilfe anderer Personen nutzen. Auch für Menschen mit Sehbehinderung bestehen beim Zugang und der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel noch immer Hürden.
Wirkliche „Barrierefreiheit“ verlangt neben den Zugängen zu den Verkehrsmitteln auch visuelle und gesprochene Fahrgastinformationen, leicht zugängliche und verständliche Fahrkartenautomaten sowie entsprechende Sanitäranlagen. In den nächsten Jahren muss sich viel verändern, um zu erreichen, was die UN-Behindertenkonvention verlangt (⇒ Art. 9 UN-BRK). Profitieren würden davon auch viele andere Menschen, beispielsweise Reisende mit Kinderwagen, schwerem Gepäck oder Fahrrädern.
Mit unserer Kleinen Anfrage wollten wir erfahren, wie es aktuell um die Barrierefreiheit bei Bussen und Bahnen steht. Leider weiß die Bundesregierung nicht immer Bescheid. Beispielsweise kann sie nicht sagen nicht, wie hoch der Investitionsbedarf ist, um – wie mit dem Personenbeförderungsgesetz vorgegeben – bis 2022 „vollständige Barrierefreiheit“ im öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) herzustellen. Auch die Frage, wie viele Fernbushaltestellen es in Deutschland gibt und wie viele davon barrierefrei sind, konnte die Bundesregierung nicht beantworten – und das, obwohl die Haltestellen genehmigungspflichtig sind. Dürftig auch, dass die Bundesregierung nicht sagen kann, wieviel Bundesmittel die Deutsche Bahn in den barrierefreien Umbau von Bahnhöfen hat fließen lassen.
Unsere Kleine Anfrage hat auch ergeben, dass nicht einmal 15 Prozent der DB-Reisecenter über barrierefreie Schalter (55 von über 400) verfügen und weniger als 10 Prozent über barrierefreie Aufrufsysteme (40 von über 400).
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Selbstständige barrierefreie Mobilität“ (Pdf), Bundestags-Drucksache 18/932, 18.03.2016