Für den barrierefreien Umbau von Kleinbahnhöfen (weniger als 1.000 Ein- und Aussteiger pro Tag) hat das Bundesverkehrsministerium ein Förderprogramm von 50 Millionen Euro aufgelegt – das sehr lückenhaft ist.
So wichtig und richtig die Barrierefreiheit kleinerer Bahnhöfe ist, so fraglich ist das Förderprogramm: Die Förderbedingungen sind leider so gestrickt, dass nicht die notwendigsten Maßnahmen angegangen werden, sondern jene, die am schnellsten umgesetzt werden können. Zudem übernimmt der Bund nur die Hälfte der Umbaukosten. Die andere Hälfte müssen die Länder tragen. Das wird manche Regionen vor große Probleme stellen, denn die barrierefreie Anhebung eines einzigen Bahnsteiges kostet schnell etwa 500.000 Euro (ohne den Bau von Aufzügen etc.) – und weitere Förderanträge können nicht gestellt werden. Vielleicht ist auch das ein Grund, warum die Länder lediglich 235 kleinen Bahnstationen – das entspricht 6,7 Prozent aller Kleinstbahnhöfe – für das Programm gemeldet haben? Auch ist schon jetzt klar, dass das Fördervolumen für die gemeldeten Bahnhöfe nicht ausreichen wird.
Fraglich ist, wie das Förderkriterium „optimierte Bahnsteighöhe“ bis Ende 2018 umgesetzt werden soll, wenn nach Rechtsauffassung des Eisenbahnbundesamtes Panfeststellungsverfahren für Bahnsteigerhöhungen erforderlich sind.
Notwendig ist zudem ein Förderprogramm für mittelgroße Bahnhöfe, wo meist viel größerer Handlungsbedarf in Sachen Barrierefreiheit besteht.
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Umsetzung des Modernisierungsprogramms für barrierefreie kleine Bahnhöfe“ (Pdf), Bundestags-Drucksache 18/6968, 2.12.2015