Zwangsmaßnahmen können – insbesondere bei Kindern – schwerwiegende Folgen haben. Bereits 2015 hatte der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen Behinderungen die Anwendung von Zwang und unfreiwilliger Behandlung gegenüber Menschen mit psychosozialen Behinderungen sowie den Mangel an verfügbaren Daten über Zwangsunterbringungen und -behandlungen kritisiert. Wir haben die Bundesregierung nun in zwei Kleinen Anfragen über die Anwendung von Zwangsmaßnahmen in psychiatrischen und anderen Einrichtungen befragt.
Auf den ersten Blick scheint die Bundesregierung Zahlen liefern zu können. Aber bei näherem Hinsehen erweisen sich diese als wenig aussagekräftig und unzureichend. Es gibt zwar Daten zu gerichtlichen Verfahren, also den angeforderten Genehmigungen bzw. Anordnungen von Unterbringungen. Aber ob es wirklich zu einer Unterbringung kommt, wird aus den Daten nicht klar, da der Ausgang der Verfahren nicht erfasst wird. Auch eine genauere Aufschlüsselung nach Personengruppen, beispielsweise Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder psychischen Erkrankungen, ist nicht möglich. Entsprechend detaillierte Daten werden schlicht nicht erhoben.
Zwar fördert das Bundesgesundheitsministerium zwei Forschungsprojekte, die sich mit Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Hilfesystem befassen, doch eine systematische Datenerhebung wird nicht angegangen.
Umfassenden Daten zu Zwangsmaßnahmen sind nicht nur nötig, um zu wissen, wie viele Menschen davon betroffen sind und ob es Personengruppen gibt, die verstärkt betroffen sind. Ohne entsprechendes Datenmaterial können auch keine Handlungsempfehlungen gegeben oder bessere Präventiv- bzw. Alternativmaßnahmen erarbeitet werden. Ziel muss sein, Zwangsmaßnahmen, die immer auch eine Form von Gewalt sind, die demütigend und erniedrigend sind, überflüssig zu machen.
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Die Ausübung von Zwang in psychiatrischen Einrichtungen“ (Pdf-Datei), Bundestags-Drucksache 18/11619, 22.3.2017
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Die Anwendung von Zwang bei Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie in Heimen“ (Pdf-Datei), Bundestags-Drucksache 18/11741, 29.3.2017