Werkstätten für behinderte Menschen: Vieles muss sich ändern!

[20.06.2017]  Anfrage

Mehr als 300.000 Menschen mit Behinderungen arbeiten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) – und dort gibt es zum Teil schwere Missstände, wie die Fernsehsendung „Team Wallraff“ kürzlich gezeigt hat. Neben den – teilweise gewalttätigen – Übergriffen wurden auch strukturelle Mängel aufgedeckt. Auch Fachleute weisen darauf hin, dass Werkstätten nur selten den ursprünglichen Ansprüchen gerecht werden und zu wenige Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermitteln. Trotzdem sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf, wie die Antworten auf unsere Kleine Anfrage zeigen.

SPD und Union scheren sich wenig darum, dass behinderte Menschen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen können. Keine Antwort lässt erkennen, wie es gelingen soll, dass mehr behinderte Menschen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen. So hält die Bundesregierung es nicht für notwendig, berufsqualifizierende Abschlüsse in Werkstätten anzubieten – denn sie traut Werkstattbeschäftigten kaum etwas zu: Wer im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt sei, sei sowieso nicht in der Lage einen berufsqualifizierenden Abschluss zu machen (Antwort auf Frage 2). Zu ausgelagerten Arbeitsplätzen, die gern als übergangsförderndes Instrument angepriesen werden, liegen der Bundesregierung nicht einmal Zahlen vor (Antwort auf Frage 18). Und auf unsere Fragen zur Qualität der Arbeit von Werkstätten erhalten wir keine hilfreichen Antworten (Antwort auf Frage 4).

Erstaunlicherweise ist die Bundesregierung der Ansicht, Werkstätten seien bereits Teil des inklusiven Arbeitsmarktes (Antworten auf die Fragen 25 & 26). Dabei hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen exakt das Gegenteil festgestellt: Werkstätten fördern den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht und sind ein Ausdruck von Segregation (Trennung) statt von Inklusion.

Den Schutz behinderter Menschen vor Gewalt möchte die Bundesregierung den Frauenbeauftragten überlassen (Antwort auf Frage 8). Das ist lächerlich: In den meisten Werkstätten gibt es bislang nicht einmal Frauenbeauftragte.

Wer in einer Werkstatt arbeitet hat das Recht auf einen geschützten Raum und auf Unterstützung. Gleichzeitig muss es Möglichkeiten geben, diesen Raum wieder zu verlassen. Das ist nur möglich, wenn Werkstätten ihre Beschäftigen gut qualifizieren und motivieren, den Schritt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wagen. Wenn weniger als 1 Prozent jährlich die Werkstätten verlassen, muss sich dringend etwas ändern.