Am 26./27. März prüfen die UN erstmals, ob Deutschland die Behindertenrechtskonvention hinreichend umgesetzt hat. Mit einer Kleinen Anfrage hat die grüne Bundestagsfraktion im Vorfeld zu Themenfeldern nachgehakt, bei denen noch Handlungsbedarf besteht. Die Antworten der Bundesregierung sind nicht zufriedenstellend.
Das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) ist seit dem 26. März 2009 in Deutschland in Kraft. Wie bei allen UN-Menschenrechtsabkommen müssen die Vertragsstaaten in bestimmten Zeitabständen in einem „Staatenbericht“ darstellen, wie die Konvention im eigenen Land umgesetzt ist.
Deutschland hat seinen ersten Bericht 2011 vorgelegt. Tenor: Es gibt zwar an einigen Stellen noch Handlungsbedarf, die allermeisten Vorgaben der UN-BRK seien aber erfüllt. Die „BRK-Allianz“, ein Zusammenschluss von rund 80 zivilgesellschaftlichen Organisationen sieht das anders. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in seinem „Parallelbericht“ kürzlich ein schlechtes Zeugnis ausgestellt: Deutschland habe „bei weitem nicht alles Notwendige und Mögliche unternommen, um die Konvention umzusetzen.“ Mit einer Kleinen Anfrage hat die grüne Bundestagsfraktion kurz vor der Staatenprüfung zu Themenfeldern nachgehakt, bei denen noch Handlungsbedarf besteht.
Die Antworten der Bundesregierung können nicht zufrieden stellen. Ein Beitrag zum inklusiven Bildungssystem, wie klein er auch ausfallen mag, ist von Seiten der großen Koalition nicht zu erwarten. Ebenso wenig plant sie Frauen und Mädchen mit Behinderungen zukünftig besser vor Gewalt zu schützen: Auf Nachfrage kann sie keine Angebote nennen, die präventiv wirken. Enttäuschend fallen auch die Antworten zur Barrierefreiheit, sowie zu Zwangsbehandlung und unfreiwilliger psychiatrischer Unterbringung aus.
Deshalb erhoffe ich mir, dass der UN-Fachausschuss in Genf deutlich benennt, wo in Deutschland noch Reformbedarf besteht. Wir können den Schwung aus Genf gut gebrauchen, damit wir nicht nur über Inklusion sprechen, sondern sie auch gestalten.
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland“, Bundestagsdrucksache 18/4397 vom 23.03.2015 (Pdf-Datei)
- Kommentar zur Antwort ⇒ als Pdf-Datei sowie ⇒ als Word-Datei
- Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention: Parallelbericht
- Parallelbericht der BRK-Allianz